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Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Alles was Sie dringend
wissen sollten!
1. Anwendungsbereich
Die Ku(e)chenfee ist ein Catering-Dienstleister für Privatpersonen, Firmen,
Verbände, Vereine, Kirchen Bildungsträger u. ä. (nachstehend
Auftraggeber genannt). Unser Streben ist, unsere Kunden mit einwandfreien Produkten,
aus biologischer oder regionaler Herstellung preis- und erlebenswert zu bedienen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
mit der Ku(e)chenfee, Inhaberin Susanne Hucke (nachstehend Ku(e)chenfee genannt)
abgeschlossenen Verträge (incl. der Überlassung von Mietgegenständen).
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung der Ku(e)chenfee. Sollte sich eine Änderung ergeben,
macht der Auftraggeber der Ku(e)chenfee eine entsprechende Meldung. Eine Auftragsänderung
gilt als angenommen, wenn sie von der Ku(e)chenfee schriftlich bestätigt
wird.
2. Angebot und Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle Angebot.
Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. Irrtümer und Änderungen bei Preisen und Angeboten
bleiben vorbehalten.
Anfahrtskosten werden zusätzlich berechnet. Die Berechnung nach Aufwand
mittels gesonderter Vereinbarung (Lieferzonenpauschale, Personaleinsatz und
Größe des eingesetzten Lieferfahrzeuges). Wird ein Mindestbestellwert
in Höhe von EUR 500,00 erreicht werden keine zusätzlichen Anfahrtskosten
berechnet. Bei Abholung der Ware gewährt die Ku(e)chenfee einen Nachlass
in Höhe von 10% auf die Speisen, maximal aber EUR 30,00.
3. Auftragserteilung und -annahme
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber muss schriftlich per Post oder
E-Mail erfolgen. Aufträge bzw. Bestellungen sind verbindlich und gelten
als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder
unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt
werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag
bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen in den Angeboten oder Abbildungen
bleiben uns aus produktionstechnischen Gründen oder saisonalen Einflüssen
vorbehalten.
Ist der Auftraggeber nicht selbst Veranstalter oder wird vom Auftraggeber ein
gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen
mit dem Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
In allen Fällen, in denen die Ku(e)chenfee ohne Verschulden an der rechtzeitigen
Auslieferung gehindert wird, ist diese von der Lieferpflicht befreit. Eventuell
erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen
4. Dienstleistung
Die Ku(e)chenfee ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und die
von der Ku(e)chenfee zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Lieferung erfolgt
nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit
Zeitverschiebungen gerechnet werden. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht
ab, ist er zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet.
Der Auftraggeber stellt eine Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung und sorgt
nach vorheriger Absprache für ungehinderte Zufahrts- und Parkmöglichkeiten.
Er stellt nach vorheriger Absprache geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung
von Zutaten und zur Zubereitung von Speisen zur Verfügung. Der Kunde/
Veranstalter übernimmt alle vor Ort entstehenden Kosten für Warm-
und Kaltwasser, Abwasser, Strom, Gas, etc. Er sorgt selbst für den Tisch-
und Geschirrservice oder trägt die vertraglich festgelegten Mehrkosten.
Stellt sich der Arbeitsaufwand vor Ort aus durch den Kunden/ Veranstalter zu
vertretenden Gründen als größer als vertraglich festgelegt
heraus, stellt der Kunde/ Veranstalter geeignete Hilfskräfte zur Verfügung
und trägt dadurch verursachte Mehrkosten.
Für Kühl- und Wärmetechnik muss ein Stromanschluss mit Schutzkontakt
230 V / 16 A vorhanden sein.
Sind zum betreten der Veranstaltungsfläche besondere Ausweisdokumente
( z.B. Messeausweise ) notwendig, so werden diese in der erforderlichen Anzahl
durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
5, Regelungen zur mietweisen Überlassung von
Gegenständen
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum
zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine
Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter.
Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsachen hat der Mieter bei
Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung
die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme
durch die Ku(e)chenfee.
Für die von uns angebotenen Leihartikel berechnen wir Ihnen ein Pfand.
Das Pfand wird bei vollständiger bzw. unversehrter Rückgabe der Gegenstände
in voller Höhe zurückerstattet. Die Rückgabe der gemieteten
Gegenstände hat innerhalb von 3 Werktagen an die Ku(e)chenfee zu erfolgen.
Sollten die mietweise überlassenen Gegenstände von der Ku(e)chenfee
abgeholt werden, wird dies extra berechnet.
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in
Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den
Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit
dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, ohne sich auf Nichtverschulden
oder höhere Gewalt berufen zu können. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl
und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Auftraggebers beginnt bei Anlieferung
und endet mit Abholung der Mietsachen. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis
zur Übergabe an die Küchenfee in seiner Verantwortung.
Alle Geräte und das Geschirr sollten nach Gebrauch mit einem handelsüblichen
Spülmittel gereinigt und mit klarem Wasser nachgespült werden. Nach
dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen.
Für ungereinigte Gegenstände erhebt die Kuechenfee einen Aufschlag
von 50% auf dem Mietpreis.
Der Auftraggeber stellt die Küchenfee für alle Sach- und Personenschäden,
die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietgegenstände entstehen, frei.
6. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Ku(e)chenfee erbrachten Lieferungen
und Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu bezahlen. Dies gilt auch für
in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Ku(e)chenfee
an Dritte.
Der Auftraggeber leistet 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - spätestens
jedoch bei Auftragserteilung - 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Vorauszahlung,
der Restbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig und ist bei Lieferung
in bar zu entrichten bezahlen.
Wir gewähren kein Skonto und keine Rabatte. Im Fall des Zahlungsverzugs
werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz
berechnet. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich früherer Dienstleistungen bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten
zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten,
wobei bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt werden.
Vertragliche Vereinbarungen ohne Leistung einer Vorauszahlung sind unwirksam.
Bei frühzeitiger Absage der Veranstaltung wird lediglich eine Stornogebühr
in Höhe von 10 % der veranschlagten Rechnungssumme einbehalten. Wird die
Veranstaltung nicht spätestens 7 Tage vor Beginn abgesagt, wird die Vorauszahlung
von 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Ausfallgebühr einbehalten.
Bei kurzfristiger Absage (ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) wird der
veranschlagte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche
oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese Aufzurechnen,
es sei denn, die Ku(e)chenfee hat diese Einsprüche oder Einreden schriftlich
anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.
7. Reklamation
Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Empfang durch den Auftraggeber
zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Bei begründeter
Mängelrüge ist die Ku(e)chenfee nach ihrer Wahl zur Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Vergütung des Gegenwertes berechtigt.
Sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen
sofort nach bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach
Veranstaltungsende bei der Ku(e)chenfee vorliegen.
8. Haftung / Gewährleistungen
Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener
Ereignisse. Jegliche Art von Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
unsererseits verursacht wurde.
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbens der gesamten Lieferung
laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren und Leistungen
auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgt
sind oder die Ku(e)chenfee noch andere Leistungen (Tafelservice etc.) übernommen
hat.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ku(e)chenfee.
10. Datenspeicherung / Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des
Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich
sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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