Schriftzug-Küchenfee      
Berlins Neuer Partyservice  
 Home  |  Kontakt  |  AGB      

Zeichnung-Fee

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Alles was Sie dringend wissen sollten!

1. Anwendungsbereich
Die Ku(e)chenfee ist ein Catering-Dienstleister für Privatpersonen, Firmen, Verbände, Vereine, Kirchen Bildungsträger u. ä. (nachstehend Auftraggeber genannt). Unser Streben ist, unsere Kunden mit einwandfreien Produkten, aus biologischer oder regionaler Herstellung preis- und erlebenswert zu bedienen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Ku(e)chenfee, Inhaberin Susanne Hucke (nachstehend Ku(e)chenfee genannt) abgeschlossenen Verträge (incl. der Überlassung von Mietgegenständen).
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Ku(e)chenfee. Sollte sich eine Änderung ergeben, macht der Auftraggeber der Ku(e)chenfee eine entsprechende Meldung. Eine Auftragsänderung gilt als angenommen, wenn sie von der Ku(e)chenfee schriftlich bestätigt wird.


2. Angebot und Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle Angebot. Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Änderungen bei Preisen und Angeboten bleiben vorbehalten.
Anfahrtskosten werden zusätzlich berechnet. Die Berechnung nach Aufwand mittels gesonderter Vereinbarung (Lieferzonenpauschale, Personaleinsatz und Größe des eingesetzten Lieferfahrzeuges). Wird ein Mindestbestellwert in Höhe von EUR 500,00 erreicht werden keine zusätzlichen Anfahrtskosten berechnet. Bei Abholung der Ware gewährt die Ku(e)chenfee einen Nachlass in Höhe von 10% auf die Speisen, maximal aber EUR 30,00.


3. Auftragserteilung und -annahme

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Aufträge bzw. Bestellungen sind verbindlich und gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen in den Angeboten oder Abbildungen bleiben uns aus produktionstechnischen Gründen oder saisonalen Einflüssen vorbehalten.
Ist der Auftraggeber nicht selbst Veranstalter oder wird vom Auftraggeber ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
In allen Fällen, in denen die Ku(e)chenfee ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist diese von der Lieferpflicht befreit. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen


4. Dienstleistung
Die Ku(e)chenfee ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und die von der Ku(e)chenfee zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht ab, ist er zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet.
Der Auftraggeber stellt eine Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung und sorgt nach vorheriger Absprache für ungehinderte Zufahrts- und Parkmöglichkeiten. Er stellt nach vorheriger Absprache geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung von Zutaten und zur Zubereitung von Speisen zur Verfügung. Der Kunde/ Veranstalter übernimmt alle vor Ort entstehenden Kosten für Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Strom, Gas, etc. Er sorgt selbst für den Tisch- und Geschirrservice oder trägt die vertraglich festgelegten Mehrkosten.
Stellt sich der Arbeitsaufwand vor Ort aus durch den Kunden/ Veranstalter zu vertretenden Gründen als größer als vertraglich festgelegt heraus, stellt der Kunde/ Veranstalter geeignete Hilfskräfte zur Verfügung und trägt dadurch verursachte Mehrkosten.
Für Kühl- und Wärmetechnik muss ein Stromanschluss mit Schutzkontakt 230 V / 16 A vorhanden sein.
Sind zum betreten der Veranstaltungsfläche besondere Ausweisdokumente ( z.B. Messeausweise ) notwendig, so werden diese in der erforderlichen Anzahl durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.


5, Regelungen zur mietweisen Überlassung von Gegenständen
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter.
Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsachen hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch die Ku(e)chenfee.
Für die von uns angebotenen Leihartikel berechnen wir Ihnen ein Pfand. Das Pfand wird bei vollständiger bzw. unversehrter Rückgabe der Gegenstände in voller Höhe zurückerstattet. Die Rückgabe der gemieteten Gegenstände hat innerhalb von 3 Werktagen an die Ku(e)chenfee zu erfolgen. Sollten die mietweise überlassenen Gegenstände von der Ku(e)chenfee abgeholt werden, wird dies extra berechnet.

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, ohne sich auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Auftraggebers beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an die Küchenfee in seiner Verantwortung.
Alle Geräte und das Geschirr sollten nach Gebrauch mit einem handelsüblichen Spülmittel gereinigt und mit klarem Wasser nachgespült werden. Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen. Für ungereinigte Gegenstände erhebt die Kuechenfee einen Aufschlag von 50% auf dem Mietpreis.
Der Auftraggeber stellt die Küchenfee für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietgegenstände entstehen, frei.


6. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Ku(e)chenfee erbrachten Lieferungen und Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Ku(e)chenfee an Dritte.
Der Auftraggeber leistet 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - spätestens jedoch bei Auftragserteilung - 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Vorauszahlung, der Restbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig und ist bei Lieferung in bar zu entrichten bezahlen.
Wir gewähren kein Skonto und keine Rabatte. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Dienstleistungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt werden.
Vertragliche Vereinbarungen ohne Leistung einer Vorauszahlung sind unwirksam. Bei frühzeitiger Absage der Veranstaltung wird lediglich eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der veranschlagten Rechnungssumme einbehalten. Wird die Veranstaltung nicht spätestens 7 Tage vor Beginn abgesagt, wird die Vorauszahlung von 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Ausfallgebühr einbehalten. Bei kurzfristiger Absage (ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) wird der veranschlagte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese Aufzurechnen, es sei denn, die Ku(e)chenfee hat diese Einsprüche oder Einreden schriftlich anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.


7. Reklamation
Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Empfang durch den Auftraggeber zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Bei begründeter Mängelrüge ist die Ku(e)chenfee nach ihrer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Gegenwertes berechtigt.
Sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen sofort nach bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei der Ku(e)chenfee vorliegen.


8. Haftung / Gewährleistungen
Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Jegliche Art von Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbens der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren und Leistungen auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgt sind oder die Ku(e)chenfee noch andere Leistungen (Tafelservice etc.) übernommen hat.


9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ku(e)chenfee.


10. Datenspeicherung / Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.